Feuerschutztüren

Der sogenannte Feuerschutzabschluss hat ausschließlich die Aufgabe ein Feuer aufzuhalten, d.h. seine Ausbreitung zumindest für eine bestimmte Zeit zu verhindern. Für wie viele Minuten die Feuerschutztür den Durchtritt des Feuers verhindern muss, ist baurechtlich in bestimmten Feuerwiderstandsklassen festgelegt. Welche Feuerwiderstandsklasse wiederum für eine Tür erforderlich ist, richtet sich nach der Gebäudenutzung und nach den Anforderungen an die Wand, in der sie eingebaut wird, und muss von einem Fachmann bestimmt werden.

Auch in privaten Gebäuden ist der Einbau einer Feuerschutztür teilweise Pflicht, wie zum Beispiel zwischen Wohnhaus und Garage. Daher sind sie heute keinesfalls mehr unansehnliche Stahl- oder Aluminium-Monster! Aus Holz gefertigt und passend zu Ihren anderen Innentüren fallen Sie quasi überhaupt nicht auf. Sogar Glasausschnitte mit entsprechender Feuerschutzverglasung sind möglich.